Verwaltungsgericht Düsseldorf stoppt Bettelverbot: „offensichtlich rechtswidrig“
Am 05.06.2023 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf positiv über den Eilantrag eines Krefelders zur Klage gegen die Allgemeinverfügung „Betteln im öffentlichen Raum“ entschieden. Damit ist das Verbot des sogenannten „aktiven Bettelns“ in Krefeld aufgehoben, und die Stadt darf bis zur Entscheidung über die Klage keine Strafen mehr dagegen verhängen. Die Klage wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein, dies geht aus der Begründung des Verwaltungsgerichtes hervor.„Das Verwaltungsgericht hat die Allgemeinverfügung als ́offensichtlich rechtswidrig` beurteilt. Dieser Beschluss über den Eilantrag ist auch ein voller Erfolg der von den LINKEN unterstützten Klage.
Das ist eine Ohrfeige für die Verwaltungsspitze der Stadt und die Ratsfraktionen, welche die Allgemeinverfügung beschlossen haben“, bewertet LINKE. Ratsfrau Julia Suermondt. „Nun müssen die Verbotsschilder schnell abgehängt werden!“
Der Oberbürgermeister hat 14 Tage Zeit, um gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Beschwerde einzulegen. Der Sprecher der LINKEN. Ratsgruppe Krefeld, Basri Cakir sieht für diese keine Erfolgsaussichten: „Das Verwaltungsgericht hat so eindeutig entschieden, dass wir dem Oberbürgermeister und dem Verwaltungsvorstand der Stadt raten, auf eine Beschwerde zuverzichten. Denn dadurch würden sie weiter öffentliche Gelder verschwenden.“