Urteil zu Personalmitteln der Fraktionen rechtskräftig
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die erfolgreiche Klage der Fraktion der LINKEN vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf rechtskräftig ist. Die Fraktion der LINKEN freut sich, dass endlich demokratische Verhältnisse hergestellt werden. Die Kommunalaufsicht ist unterrichtet.
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- Ablehnung der Berufung
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