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Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen für Mandatsträger:innen

Auf dieser Seite wird offen gelegt, welche Gelder an die kommunalen Mandatsträger:innen ausgegeben wird und wie die Linke Fraktion in Krefeld mit den Geldern umgeht.

Aufgeführt sind ausschließlich Posten, die uns als Fraktion in Krefeld betreffen.

Alle anderen Zahlen können der PDF Datei entnommen werden.

Alle Mandatsträger:innen der Linken NRW, egal ob in kommunalen Gremien, in Landesgremien oder im Bundestag, verpflichten sich mindestens 50% der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen an die Partei zu spenden. Die Linke ist auf die Mandatsträgerabgaben angewiesen, da sie Unternehmensspenden strikt ablehnt.

 

 

Ratsleute und Mitglieder von Bezirksvertretungen bekommen eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung. Die Pauschale hängt von der Größe der Gemeinde bzw. Bezirksvertretung (Einwohnerzahl) ab. 

Fraktionsmittel sind zweckgebunden und fallen nicht unter Mandatsträgerausgaben.

Aufwandsentschädigungen für Ratsleute und Bezirksvertreter:innen (Stand 01.01.2026)
Ratsmitglieder473,00 €
Fraktionsvorsitz kleine Fraktion (bis 7 Mitglieder) zusätzlich:1182,40 €
  
Mitglieder der Bezirksvertretungen Mitte, West287,20 €
Mitglieder der Bezirksvertretungen Ost, Nord, Süd247,80 €
  
Fraktionsmittel (Für Ausgaben der Fraktionsarbeit), Fraktionspauschale600,00 €
Fraktionsmittel zusätzlich pro Ratsmitglied125,00 €
Fraktionsmittel für Bezirksvertretungs-Fraktionen je Fraktionsmitglied18,00 €

Sitzungsgelder sind Gelder, die je Sitzung ausgezahlt werden. 
Als Sitzung zählen Sitzungen der Gremien sowie Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Gremiensitzungen. 
Sachkundige Bürger:innen sind Personen die die Fraktion in Fachausschüssen vertreten, ohne selbst Ratsmitglied zu sein.

Verdienstausfälle, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten ect. sind von Mandatsträgerabgaben ausgenommen.

 

Sitzungsgelder (Stand 01.01.2026)
Ausschussvorsitz pro Ausschusssitzung591,20 €
Ratsmitglieder28,20 €
Sachkundige Bürger62,40 €
  
Fahrtkostenkönnen geltend gemacht werden
Verdienstausfall können geltend gemacht werden
Haushaltsführungssatz 13,90 € (Mindestlohn)
Kinderbetreuungskostenkönnen geltend gemacht werden

 

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